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1. Anwendung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Verträge zwischen Technimex International BV und ihren Kunden sowie auf alle Angebote und vom Kunden aufgegebenen Aufträge, dies unter Ausschluss von etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter, welcher Art auch immer. Eventuelle Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Anwendung sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie dem Kunden gegenüber schriftlich bestätigt worden sind. Zum Zeitpunkt des Zustandekommens eines Vertrages gilt der Kunde als mit der ausschließlichen Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden: Dasselbe gilt für alle weiteren Aufträge des Kunden, die mündlich, telefonisch, per Fax oder auf andere Weise aufgegeben werden und die von uns daher nicht schriftlich bestätigt werden müssen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn kein Vertrag geschlossen wird.

Bei Widersprüchen zwischen dem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.

2. Angebote

  1. Alle Preislisten, Broschüren und sonstigen Informationen, die einem Angebot beigefügt sind, werden so genau wie möglich formuliert. Diese Angaben sind für uns nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Wir sind nicht verpflichtet, detaillierte Auskünfte zu erteilen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Alle Broschüren, Preislisten und sämtliche in diesen Unterlagen enthaltenen technischen Informationen, wie etwa Zeichnungen, Entwürfe, Modelle, Muster usw. sowie alle anderen schriftlichen Unterlagen, die dem Angebot beigefügt sind, bleiben ausdrücklich unser geistiges Eigentum. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist es dem Kunden ausdrücklich untersagt, diese Informationen zu vervielfältigen. Die Nutzung der Informationen muss sich auf den eigenen Gebrauch des Kunden in Bezug auf das vorliegende Angebot und den gegebenenfalls erteilten Auftrag beschränken. Sollte der Kunde innerhalb der Angebotsfrist keinen Vertrag geschlossen haben oder das Angebot stornieren, müssen alle Informationen auf unsere erste Aufforderung hin sofort an uns zurückgegeben werden.
  3. Wenn kein Vertrag geschlossen wird, sind wir berechtigt, der Gegenpartei alle Kosten für die Ausarbeitung eines Angebots in Rechnung zu stellen.
  4. Die angegebenen Preise gelten ausschließlich für die angegebenen Mengen.

3. Der Vertrag

  1. Ein Vertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn wir den Auftrag ausdrücklich und schriftlich angenommen und/oder bestätigt haben. Bei einer verbindlichen Angebotsfrist wird der Vertrag mit der Annahme des Angebots durch den Kunden geschlossen. Die Auftragsbestätigung oder das verbindliche Angebot gilt als richtige und vollständige Angabe des Vertrags.
  2. Nachträgliche Ergänzungen und/oder Änderungen sowie (mündliche) Zusicherungen von uns oder unseren Mitarbeitern, Vertretern, Agenten oder sonstigen Vermittlern sind nur dann verbindlich, wenn sie von einer dazu befugten Person in unserem Namen schriftlich bestätigt wurden.
  3. Wird aufgrund der Art und des Umfangs der Lieferungen oder der Arbeiten kein Angebot oder keine Auftragsbestätigung übermittelt, so gilt die Rechnung auch als Auftragsbestätigung, die ebenfalls als richtige und vollständige Angabe des Vertrags gilt.
  4. Jeder Vertrag wird unter der Bedingung geschlossen, dass der Kunde hinreichend kreditwürdig ist, um seine finanziellen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen.
  5. Bei oder nach Vertragsabschluss und vor jeder (weiteren) Leistung haben wir das Recht, vom Kunden eine Sicherheit für die Erfüllung der finanziellen und sonstigen Verpflichtungen zu verlangen. Technimex ist berechtigt, den Abschluss des Vertrags oder dessen Ausführung auszusetzen, bis diese Sicherheit in ausreichendem Maße geleistet wurde.
  6. Wir sind zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages berechtigt, Dritte hinzuzuziehen. Nach Möglichkeit werden wir uns diesbezüglich mit dem Kunden abstimmen. Auch die Drittparteien können sich auf diese allgemeinen Bedingungen berufen.
  7. Wenn der Vertrag von mehreren (juristischen) Personen geschlossen wird, sind diese gegenüber Technimex für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gesamtschuldnerisch zur Zahlung verpflichtet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verpflichtung zur Begleichung der Rechnungen.

4. Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen

  1. Dies umfasst alle Umstände, die sich dem Einfluss der Parteien entziehen, sowie alle unvorhersehbaren Umstände, die dazu führen, dass die Erfüllung des Vertrags durch uns nicht mehr zumutbar ist. Als Umstände, auf die wir keinen Einfluss haben, gelten in jedem Fall: Streiks, übermäßiger Personalausfall durch Krankheit oder Abwesenheit, Transportprobleme, unzulängliche Versorgung mit Rohstoffen und/oder Teilen, Feuer, behördliche Maßnahmen, darunter Einfuhr- und Ausfuhrverbote, Kontingentierungsbeschränkungen, Betriebsunterbrechungen bei Zulieferern und Unterauftragnehmern sowie Nichterfüllung durch Zulieferer und Unterauftragnehmer, wodurch wir unsere Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht (mehr) erfüllen können.
  2. Falls der von uns nicht zu kontrollierende Umstand unserer Meinung nach nur vorübergehend ist, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages so lange auszusetzen, bis der von uns nicht zu kontrollierende Umstand nicht mehr vorliegt.
  3. Falls der von uns nicht zu kontrollierende Umstand unserer Meinung nach bleibend ist, können die Parteien eine Vereinbarung über die Vertragsauflösung und die sich daraus ergebenden Folgen treffen. Wir haften nicht für Schadenersatz, welcher Art auch immer.
  4. Wir haben das Recht, die Zahlung für die Arbeiten zu verlangen, die im Rahmen der Erfüllung des betreffenden Vertrages durchgeführt wurden, bevor die Situation, die zu dem von uns nicht zu kontrollierenden Umstand geführt hat, bekannt wurde.

5. Preise und Kosten

  1. Alle angegebenen Preise sind freibleibend, es sei denn, es gilt eine verbindliche Angebotsfrist.
  2. Technimex ist befugt, eine Vorauszahlung zu verlangen.
  3. Sofern nicht anders angegeben, sind die Preise:
    • auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Angebots und/oder der Bestellung geltenden Einkaufspreise, Löhne, Lohnkosten, Sozialabgaben und staatlichen Abgaben, Frachtkosten, Versicherungsprämien und sonstigen Kosten angegeben;
    • basierend auf Lieferung ab Werk
    • ohne Mehrwertsteuer und sonstige Abgaben;
    • ohne Kosten für Installation und Inbetriebnahme, sofern nichts anderes angegeben ist; diese Kosten werden gegebenenfalls gesondert ausgewiesen;
    • ohne Verpackungskosten. Zum Schutz unserer Waren vor Beschädigung ist eine Verpackung erforderlich;
    • in Euro angegeben, vorbehaltlich des Rechts auf Anpassung infolge von Wechselkursänderungen.
  1. Wenn nicht anders vereinbart, gilt ein Mindestauftragswert von 500,00 € netto. Bei Aufträgen mit einem Rechnungsbetrag unter 500,00 € ohne Mehrwertsteuer sind wir berechtigt, 50,00 € für Bearbeitungskosten zu berechnen.
  2. Bei einer Erhöhung der Einstandspreisfaktoren sind wir berechtigt, den Auftragspreis vorbehaltlich bestehender gesetzlicher Regelungen entsprechend anzupassen.

6. Lieferung und Lieferbedingungen

  1. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk/Lager.
  2. Die vereinbarten Liefer- bzw. Installationszeiten beginnen an dem Tag, an dem wir alle benötigten Daten und Unterlagen zur Hand haben. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 15 gilt als Zeitpunkt der Lieferung jener Moment, in dem die Waren entladen werden (tatsächliche Übergabe). Das Risiko für die Waren geht zu diesem Zeitpunkt auf den Kunden über. Für Lieferungen gelten die gewählten Incoterms (neueste Fassung).
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren und/oder die Verpackung innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung auf eventuelle Mängel oder Schäden zu überprüfen oder diese Überprüfung innerhalb von 10 Tagen nach unserer Benachrichtigung, dass die Waren dem Kunden zur Verfügung stehen, vorzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle bei der Lieferung festgestellten Mängel und/oder Schäden innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung zu melden. Geschieht dies nicht, können wir diesbezügliche Beschwerden nicht mehr bearbeiten.
  4. Wir sind befugt, Teillieferungen durchzuführen, die gesondert in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde ist dann zur Zahlung gemäß den Bestimmungen in Artikel 12 dieser Bedingungen verpflichtet, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
  5. Wenn die Waren im Auftrag des Kunden überprüft werden sollen, gelten die Waren entgegen den Angaben in Artikel 6 Absatz 2 als geliefert, sobald die Waren oder die wichtigsten Teile davon beim betreffenden Hersteller (Dritte oder Technimex International BV) zur Überprüfung/Inspektion bereit sind und der Kunde hiervon schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Ab diesem Zeitpunkt gehen die Waren auf das Risiko des Kunden über, auch wenn die Waren noch von uns befördert werden müssen.
  6. Wenn die Waren nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung entgegengenommen werden oder bei Abrufaufträgen der Kunde die vereinbarte Abruffrist nicht einhält, sind wir befugt, die betreffenden Waren in Rechnung zu stellen und diese ab diesem Zeitpunkt vollständig auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern.
  7. Vereinbarte Lieferfristen sind grundsätzlich Richtwerte. Bei verspäteter Lieferung ist der Kunde befugt, eine angemessene Frist von mindestens 21 Tagen für die Lieferung der Waren zu setzen. Technimex ist befugt, eine längere Frist zu vereinbaren. Wenn die Waren nicht innerhalb dieser vereinbarten Frist geliefert werden, hat der Kunde das Recht, den Vertrag aufzulösen, ohne dass wir zur Zahlung eines Schadensersatzes welcher Art auch immer verpflichtet sind.

7. Abnahme, Überprüfung und Beschwerden

  1. Wenn der Kunde uns nicht innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung und/oder Installation der Waren eine schriftliche Beschwerde über Mängel, die nicht unter Artikel 6 Absatz 3 fallen, vorlegt, wird angenommen, dass der Kunde die Waren akzeptiert hat. Bei einer Beschwerde muss der Kunde die Waren unverändert lassen, bis wir die Beschwerden untersucht haben.
  2. Wenn vereinbart wurde, dass der Kunde die Waren im Werk oder in unseren Räumlichkeiten überprüft oder überprüfen lässt, und der Kunde dieses Recht nicht innerhalb von 10 Tagen nach der entsprechenden Mitteilung ausgeübt hat, gelten die Waren als vom Kunden endgültig in Empfang genommen. Die Kosten für die Überprüfung, das Zertifikat und die Zertifizierung gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Eventuelle Beschwerden in Bezug auf sichtbare Mängel müssen unverzüglich bei der Überprüfung oder Inspektion im Werk des betreffenden Lieferanten oder in unserem Betrieb oder, falls keine Überprüfung oder Inspektion stattfindet, innerhalb der in Artikel 6.3 genannten Frist geltend gemacht werden.
  4. Rücksendungen von Waren werden von uns nur akzeptiert, wenn:
    • wir unsere vorherige schriftliche Zustimmung erteilt haben;
    • die Waren frachtfrei zurückgesandt werden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart;
    • die Waren auf Lager oder Standardmaterialien sind;
    • die Waren nicht mehr als 6 Wochen zuvor geliefert worden sind, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

8. Produkt- und Mengentoleranzen

  1. Wir übernehmen keine Haftung für farbliche Abweichungen, die sich lediglich auf Farbnuancen beschränken. Der Kunde kann daraus kein Recht ableiten, die Lieferung nicht anzunehmen.
  2. Bei Produkten, deren Wanddicke, Blechdicke oder Gewicht in Gramm angegeben ist, ist eine Toleranz von bis zu 10% mehr oder weniger zulässig.
  3. In Bezug auf die Toleranzen für Maß- und/oder Härteabweichungen verweisen wir auf die für die Produkte festgelegten internationalen Normen, vorausgesetzt, dass das Angebot nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Normen abweicht und schriftlich keine Sonderspezifikation vereinbart worden ist.

9. Geistige Eigentumsrechte

  1. Bei der Herstellung von Artikeln nach Maßgabe von Zeichnungen, Mustern, Modellen oder sonstigen Vorgaben im weitesten Sinne, die wir von unserem Kunden oder über unseren Kunden von Dritten erhalten, garantiert der Kunde ausdrücklich, dass die Herstellung und/oder Lieferung dieser Artikel nicht gegen Patente, Marken, Nutzungsrechte, Handelsmuster oder sonstige Rechte Dritter verstößt und stellt uns von allen eventuellen Schadensersatzansprüchen frei.
  2. Wenn eine dritte Partei die Herstellung und/oder Lieferung aufgrund eines geltend gemachten Rechts reklamiert, sind wir schon allein aufgrund dessen berechtigt, die Herstellung und/oder Lieferung sofort einzustellen und den Ersatz der entstandenen Kosten zu verlangen, und zwar vorbehaltlich unserer Rechte auf eine eventuelle weitere Entschädigung durch unseren Kunden, ohne dass wir ihm gegenüber schadenersatzpflichtig sind. Wir sind verpflichtet, den Kunden unverzüglich über alle Einwände zu informieren, die wir von Dritten gegen die Herstellung und/oder Lieferung des betreffenden Artikels erhalten.

10. Garantie und Service

  1. Mängel an den gelieferten Waren, die zur langfristigen Verwendung bestimmt sind, können für die Dauer von zwölf Monaten nach der Lieferung nach unserem Ermessen ausgebessert oder durch eine Neulieferung ersetzt werden, wenn die Mängel nach unserer Auffassung oder der des Herstellers auf Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehlern beruhen und die Waren aus diesem Grund für den Kunden für den vorgesehenen Zweck unbrauchbar sind. Diese Garantie umfasst keine Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Dichtungen und Schläuche.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Mängel innerhalb von 14 Tagen, nachdem er sie entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, zu melden.
  3. Waren, die für eine Reparatur und/oder Untersuchung in Frage kommen, müssen frei Haus an unsere Adresse geschickt werden. Wenn wir Reparaturen oder Untersuchungen außerhalb unserer Geschäftsräume durchführen müssen, können wir dem Kunden die Reisekosten, eventuelle Transportkosten und die Kosten für die zu verwendenden Untersuchungsgeräte in Rechnung stellen. Untersuchungen und Reparaturen werden grundsätzlich bei uns vor Ort zu den üblichen Arbeitszeiten durchgeführt. Nur im Falle einer gesonderten Dienstleistungsvereinbarung können diese Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeiten erfolgen. Falls die zur Untersuchung oder Reparatur vorgelegten Waren keine Mängel aufweisen, gehen alle anfallenden Kosten zu Lasten des Kunden.
  4. Alle Ansprüche auf Reparatur oder Ersatz erlöschen, wenn der Kunde die gelieferten Waren selbst abändert oder repariert bzw. abändern oder reparieren lässt oder die gelieferten Waren nicht genau nach den beigefügten Anweisungen benutzt oder in sonstiger Weise unsachgemäß oder zu einem anderen als dem ursprünglichen Zweck einsetzt bzw. benutzt.
  5. Die Nichterfüllung einer der Verpflichtungen des Kunden entbindet Technimex von seinen Verpflichtungen aus diesem Artikel.
  6. Abgesehen von der im ersten Satz dieses Artikels genannten Verpflichtung sind wir nicht haftbar für irgendwelche Schäden. Wir haften auch nicht für Schäden oder Verletzungen an Sachen oder Personen, die während der Arbeiten beim Kunden im Rahmen der Verpflichtungen aus diesem Artikel entstehen.

11. Haftung

  1. Vorbehaltlich des zwingenden Rechts haften wir nicht für Schäden jeglicher Art, weder direkt noch indirekt, zu denen Gewinnverluste, Schäden an beweglichen oder unbeweglichen Sachen oder an Personen sowohl der Gegenpartei als auch Dritter gehören. Die Gegenpartei ist verpflichtet, alle Kosten, Schäden und Zinsen zu erstatten, die sich für uns unmittelbar aus Ansprüchen Dritter gegenüber uns aufgrund von Ereignissen, Handlungen oder Versäumnissen ergeben könnten, für die wir der Gegenpartei gegenüber aufgrund dieser Bedingungen nicht haftbar sind. Vorbehaltlich der Bestimmungen in diesem Artikel haften wir keinesfalls für Schäden, die durch die unsachgemäße Verwendung der gelieferten Waren oder deren Verwendung für einen anderen Zweck als den, für den die Waren nach den objektiven Maßstäben geeignet sind, entstehen. Wir haften ebenfalls nicht für Schäden, die durch einen Fehler in unserem Produkt verursacht werden, wenn:
    • wir das Produkt nicht auf den Markt gebracht haben;
    • aufgrund der Umstände davon ausgegangen werden kann, dass der schadensverursachende Fehler zum Zeitpunkt des von uns erfolgten Inverkehrbringens nicht vorhanden war oder dass dieser Fehler erst später aufgetreten ist;
    • unser Produkt weder für den Verkauf noch für eine andere Form des Vertriebs mit wirtschaftlicher Zielsetzung hergestellt wurde und auch nicht als Teil unseres Geschäftsbetriebs hergestellt oder vertrieben wurde;
    • der Fehler auf die Tatsache zurückgeht, dass das Produkt den streng verbindlichen staatlichen Vorschriften entspricht;
    • das Vorhandensein des Fehlers nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik zu dem Zeitpunkt, zu dem wir das Produkt auf den Markt gebracht haben, nicht erkannt werden konnte;
    • für den Hersteller eines Bauteils der Fehler auf das Design des Produkts, zu dem das Teil gehört, oder auf die Anweisungen des Herstellers des Produkts zurückgeführt werden kann.
  1. Die Beachtung der gesetzlichen Garantie-/Anspruchspflichten und/oder die Zahlung des festgestellten Schadens durch uns oder unseren Versicherer stellt den einzigen und allgemeinen Entschädigungsanspruch dar. Im Übrigen muss die Gegenpartei uns ausdrücklich und vollständig entschädigen.
  2. Wir haften in keiner Weise für Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verletzungen von Patenten, Lizenzen und/oder anderen geistigen Eigentumsrechten von Dritten, die sich aus der Verwendung von Informationen ergeben, die vom Kunden oder in dessen Namen zur Verfügung gestellt wurden, wie Zeichnungen, Modelle usw. im weitesten Sinne. Wenn wir in dem schriftlichen Vertrag mit dem Kunden oder in unserer Auftragsbestätigung auf technische, Sicherheits-, Qualitäts- und/oder andere Vorschriften in Bezug auf Produkte verweisen, werden diese als dem Kunden bekannt vorausgesetzt, es sei denn, er teilt uns umgehend das Gegenteil mit. Wir teilen ihm dann weitere Einzelheiten zu diesen Vorschriften mit. Der Kunde ist verpflichtet, seine Käufer jederzeit schriftlich auf die oben genannten Vorschriften hinzuweisen.
  3. Falls wir bei der Installation und/oder Inbetriebnahme assistieren, obwohl dies nicht im Auftrag angegeben ist, geschieht dies auf Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten und Risiko.
  4. Durch die bloße Annahme der gelieferten Waren durch die Gegenpartei oder in deren Namen sind wir von allen Schadensersatzansprüchen der Gegenpartei und/oder Dritter unabhängig von der Schadensursache freigestellt, mit Ausnahme der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
  5. Bei Beratungsleistungen haften wir nur für üblicherweise vermeidbare und/oder vorhersehbare Mängel, höchstens jedoch bis zur Höhe der vereinbarten Beratungsentschädigung.
  6. Wenn wir die Waren von einem anderen Lieferanten kaufen müssen, gelten die für die Transaktion geltenden (vertraglichen) Bestimmungen auch gegenüber der Gegenpartei, wenn und soweit wir uns darauf berufen können.
  7. Mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits und mit Ausnahme unserer Garantieverpflichtung gemäß Art. 10 haften wir in keinem Fall für Schäden des Kunden, einschließlich Folgeschäden, immaterielle Schäden, entgangenen Gewinn oder Umweltschäden, oder Schäden aufgrund der Haftung gegenüber Dritten.
  8. Technimex haftet nicht für Schäden, die sich aus einem rechtswidrigen, illegalen oder mutwilligen Verstoß innerhalb der Organisation von Technimex in Bezug auf die (elektronischen/digitalen) Daten und Systeme ergeben, auch wenn dieser Verstoß zu einer Deformierung, Beschädigung, Kopie, Löschung, Zerstörung oder Verlangsamung dieser Daten und Systeme führt.
  9. Die Haftung von Technimex ist zudem auf die Höhe des Kaufpreises des Produkts, das den Schaden verursacht hat, beschränkt.
  10. Jeglicher Schadensersatzanspruch verjährt nach Ablauf eines Jahres nach Entstehen des Anspruchs.

12. Bezahlung

  1. Die Zahlungsmodalitäten werden mit jedem einzelnen Kunden im Einzelfall vereinbart und unterliegen immer der Genehmigung durch eine Kreditversicherungsbank.
  2. Eine Zahlungsfrist stellt für den Käufer eine verbindliche Frist dar, mit deren bloßer Überschreitung der Kunde in Verzug gerät.
  3. Beschwerden über eine Rechnung oder über die in Rechnung gestellten Posten müssen Technimex schnellstmöglich, aber auf jeden Fall innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls gelten sowohl die Rechnung als auch die entsprechenden Posten als vom Käufer vollständig bestätigt und akzeptiert.
  4. Bei verspäteter Zahlung schuldet der Kunde, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, Zinsen in Höhe von 0,5 % über dem gesetzlichen Zinssatz pro Monat (+6 % auf Jahresbasis) oder Teil eines Monats, der als ganzer Monat gilt, auf den Rechnungsbetrag, gerechnet ab dreißig Tagen nach dem Rechnungsdatum, sowie alle mit der Eintreibung des Vertragspreises verbundenen Kosten (mit einem Minimum von +15 %), einschließlich der Verfahrenskosten.
  5. Jede Zahlung des Kunden wird zunächst zur Begleichung der geschuldeten Zinsen und der uns entstandenen Inkasso- und/oder Verwaltungskosten genutzt und anschließend mit der ältesten offenen Forderung verrechnet.
  6. Wenn der Kunde:
    • für insolvent erklärt wurde, die Abtretung seines Vermögens beantragt hat, einen Zahlungsaufschub beantragt hat oder sein Vermögen ganz oder teilweise gepfändet wurde;
    • stirbt oder unter Zwangsverwaltung gestellt wird;
    • eine gesetzliche Verpflichtung oder eine Verpflichtung aus diesen Bedingungen nicht erfüllt;
    • einen Rechnungsbetrag oder einen Teil davon nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt;
    • seine Geschäfte ganz oder zu einem wesentlichen Teil einstellt oder überträgt, einschließlich einer Übertragung seiner Geschäfte auf ein neu zu gründendes oder bestehendes Unternehmen, oder wenn er den Zweck seines Unternehmens ändert;
    • sind wir schon allein aufgrund des Eintretens eines der oben genannten Ereignisse berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Schritte aufzulösen und die vollständige Zahlung aller Beträge zu verlangen, die der Kunde für die von uns ausgeführten Arbeiten und/oder Lieferungen schuldet, ohne dass dazu eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, und zwar vorbehaltlich des Rechts auf Ersatz von Kosten, Verlusten oder Schäden und Zinsen.

13. Meldepflicht

Wenn der Kunde aufgrund von gesetzlichen Vorschriften verpflichtet ist, den Behörden oder den Berufsgenossenschaften unverzüglich eine Mitteilung über seine Zahlungsunfähigkeit zu machen, ist der Kunde verpflichtet, uns gleichzeitig und schriftlich zu benachrichtigen.

14. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Waren, die von uns geliefert werden, einschließlich der von uns vertragsgemäß beim Kunden oder dessen Auftraggeber installierten Waren, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller vom Kunden im Rahmen dieses Vertrags oder eines damit verbundenen Vertrags zu zahlenden Beträge, einschließlich Zinsen und Kosten, unser Eigentum.
  2. Wenn die gelieferten Waren beim Kunden oder durch den Kunden be- oder verarbeitet oder vermischt werden, erwerben wir das Miteigentum an den daraus entstehenden neuen Waren und/oder an den mit den gelieferten Waren verbundenen Waren im Wert der ursprünglich gelieferten Waren.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren, sofern diese nicht benutzt werden, deutlich getrennt von anderen Waren zu lagern, solange das Eigentum nicht übertragen wurde. Bei Nichtbezahlung eines fälligen Betrages, Zahlungsaufschub, Beantragung eines Zahlungsaufschubs, Konkurses, gerichtlicher Anordnung, Tod oder Liquidation des Kunden oder jeder anderen Nichterfüllung seitens des Kunden sind wir berechtigt, ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Schritte die gelieferten, jedoch nicht oder nicht vollständig bezahlten Waren als unser Eigentum zurückzunehmen, gegebenenfalls unter Verrechnung des bereits bezahlten Betrages, jedoch vorbehaltlich aller Rechte auf Ersatz eines eventuellen Verlustes oder Schadens. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Ausübung des Eigentumsvorbehalts umgehend mitzuwirken.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, uns in die Lage zu versetzen, unbezahlte und/oder geleaste Waren, wo auch immer sie sich befinden, unverzüglich zurückzufordern; die Waren können vom Kunden weiterverkauft oder im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit verwendet werden, dürfen jedoch in keiner Weise belastet werden. Beim Weiterverkauf von nicht bezahlten Waren ist der Kunde verpflichtet, einen Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und seinen Käufer auf erste Aufforderung von Technimex hin schriftlich über den für Technimex geltenden Eigentumsvorbehalt zu informieren und alle Forderungen bis in Höhe des an uns geschuldeten Betrags mittels eines Sicherungseigentums zu übertragen.

15. Zurückbehaltungsrecht und Aussetzung

  1. Wir haben das Recht, alle Waren, die sich in unserem Besitz befinden, für den Kunden oder in dessen Namen zurückzubehalten, unabhängig von der Ursache, solange der Kunde nicht all seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt hat.
  2. Wir sind verpflichtet, diese Waren im Rahmen der guten Geschäftspraktiken zu verwalten, ohne dass der Kunde bei unverschuldeter Zerstörung, teilweisem Verlust und/oder Beschädigung einen Anspruch auf Schadenersatz hat. Das Risiko für die Waren liegt beim Kunden.
  3. Bei Nichterfüllung, unrichtiger oder verspäteter Erfüllung einer Verpflichtung aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Kunden ist Technimex berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen.

16. Rechtsstreitigkeiten und geltendes Recht

  1. Alle unsere Angebote, Verträge und deren Erfüllung unterliegen dem niederländischen Recht, unter Ausschluss des Gesetzes vom 15. Dezember 1971 über die Anwendung des Vertrags vom 1. Juli 1964 in Den Haag bezüglich des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf von greifbarem, beweglichem Vermögen, TRB 1964 Nr. 117 und 1968 Nr. 13 (Amtsblatt 1971, S780 und S781) und des Wiener Kaufvertrags vom 11. April 1980.
  2. Alle Rechtsstreitigkeiten, einschließlich solcher, die lediglich von einer Partei als Rechtsstreitigkeiten angesehen werden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, auf den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar sind, oder den Geschäftsbedingungen selbst und deren Auslegung oder Umsetzung in sachlicher und rechtlicher Hinsicht ergeben, werden, soweit gesetzlich zulässig, dem Bezirksgericht in Apeldoorn, Niederlande, vorgelegt.
  3. Bei einem Rechtsstreit sind die Angaben in unseren Unterlagen bis zum Beweis des Gegenteils maßgebend.

17. Hinterlegung und Sonstiges

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden hinterlegt.
  2. Wenn eine Bestimmung des Vertrages nichtig ist oder für ungültig erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in Kraft, und die Parteien nehmen Beratungen auf, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder für ungültig erklärten Bestimmungen ersetzen, und zwar unter Wahrung des Zwecks und der Zielsetzung der nichtigen oder für ungültig erklärten Bestimmungen.
  3. Technimex behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.
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Über uns

Technimex International B.V. ist ein internationaler Lieferant von Produkten für die Anwendung in der städtischen und Industrie Infrastruktur für Wasser und Abwasser sowie auch Wasser- und Abwasseraufbereitung.

Undernehmen

Apeldoorn (NL) HRB-Nr. 08118062
USt.-Id.-Nr. NL8185 67 648 B01

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IBAN NL63RABO0383348838
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